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- 27.2.2012: News zur Dichtheitsprüfung für private Abwasserleitungen
- 21.2.2012: Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen
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Archive für Februar 2012
News zur Dichtheitsprüfung für private Abwasserleitungen
27.2.2012 von Willi Mispelbaum.
Artikel in der Heinsberger Zeitung vom Samstag, 25.02.2012:
Gutachter haben Bedenken beim „Kanal-TÜV“
Düsseldorf. Der von Rot-Grün geplante „Kanal-TÜV“ in NRW stößt auf erhebliche rechtliche Bedenken. Der Gutachterdienst des Landtags hält es mit „großer Wahrscheinlichkeit“ für nichtig, dass Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) privaten Hausbesitzern per Landesgesetz eine Dichtheitsprüfung der Abwasserkanäle durch Firmen vorschreiben will.
Die Linke hatte das Gutachten in Auftrag gegeben. „Jetzt ist klar: Man darf Privaten nicht vorschreiben, wie sie ihren Abwasserkanal prüfen“, freute sich der Abgeordnete Rüdiger Sagel. Laut Gutachten müssten Prüfungen und Sanierungen auch in Wasserschutzgebieten nur bei „Vorliegen von Anhaltspunkten“ auf Schäden der Kanäle durchgeführt werden.
Minister Remmel hatte nach massiven Protesten der Hausbesitzer bereits teilweise eingelenkt und signalisiert, dass er den „Kanal-TÜV“ bei Ein- und Zweifamilienhäusern nur bei „erkennbaren Gefahrenlagen“ im Verdachtsfall einfordern will.(wg)
Mein Kommentar:
Sollte es so kommen, dass eine Dichtigkeitsprüfung nur bei “erkennbaren Gefahren” im Verdachtsfall durchgeführt werden muss, so sind die Bürger der Stadt Heinsberg benachteiligt, die durch die städtische Satzung die Pflicht auferlegt bekommen hatten, diese Prüfung schon in 2011 oder 2012 durchführen zu lassen, obwohl die gesetzliche Verpflichtung erst bis 2015 zu erfüllen gewesen wäre. Diese Kosten sind diesen Bürgern bereits entstanden. Um so mehr wäre ein Aussetzung dieser Satzung bis zur endgültigen Klärung mehr den je erforderlich, so, wie es die Grünen in der Ratssitzung am 15.02.2012 mit Antrag gefordert hatten.
Es reicht nicht, wenn der Bürgermeister derzeit keine Kontrollen durchführt, denn die Verpflichtung der Bürger besteht solange, bis die Satzung ausgesetzt oder aufgehoben wird.
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Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen
21.2.2012 von Willi Mispelbaum.
Artikel in der Heinsberger Zeitung vom Samstag, 18.02.2012:
Unter … Kurz notiert
Dichtheitsprüfung: Dieder kontrolliert nicht
Heinsberg. Wäre es nun zu kompliziert gewesen, von Vorteil oder Nachteil für einige Bürger oder einfach nicht nötig ? Diese Frage ließ sich in der Ratssitzung nicht zweifelsfrei klären. Der Antrag der Grünen auf Aussetzung der städtischen Satzung zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen fand jedenfalls keine Mehrheit. Bis zu einer endgültigen Entscheidung auf Landesebene sollten die gesetzten Fristen für die Heinsberger auf Eis gelegt werden, wünschte sich Birgit Ummelmann. Bürgermeister Wolfgang Dieder machte jedoch einen anderen Vorschlag. Die Satzung solle nicht angetastet werden und er versprach im Gegenzug, von keinem Bürger den Nachweis zu verlangen, ob die Dichtheitsprüfung auch wirklich durchgeführt worden sei. Damit bewege er sich durchaus rechtskonform. Obwohl sich nach einer längeren Diskussion auch die SPD auf die Seite der Grünen schlug, nahm die Ratsmehrheit den Vorschlag an. (her)
Mein Kommentar zur Vorgehensweise in Heinsberg:
Was nutzt es dem einzelnen Bürger, wenn der Bürgermeister (BM) Wolfgang Dieder zunächst keinen Nachweis für die durchgeführte Dichtheitsprüfung verlangen wird, bis eine endgültige Entscheidung auf Landesebene vorliegt? Eigentlich wenig, denn die Verpflichtung zur Durchführung der Prüfung innerhalb einer bestimmten in der Satzung festgelegten Frist bleibt damit weiter bestehen, da die Satzung weder geändert noch ausgesetzt wird.
Ein eigenmächtiges Verschieben der Dichtheitsprüfung durch den Bürger und ein Abwarten bis zu einer endgültige Landesentscheidung könnte später teuer zu stehen kommen, wenn der BM nach Vorliegen einer positiven Landesentscheidung dann doch prüft und feststellt, dass die auferlegte Frist zur Durchführung der Prüfung nicht eingehalten wurde. Oder drückt der BM auch in diesem Fall ein Auge zu bzw. darf er das dann überhaupt noch oder wird er weiter keinen Nachweis verlangen?
Der Bürger verhält sich also bei Aufschieben der Prüfung und gleichzeitigem Überschreiten der ihm zugebilligten Satzungsfrist nicht rechtskonform. Genau dieser Rechtsverstoß sollte mit dem Antrag der Grünen auf Aussetzung der Satzung in der Ratssitzung am 15.01.2012 vermieden werden. Leider wurde dies mal wieder durch die CDU-Ratsmehrheit blockiert, die dem Vorschlag des Bürgermeisters folgte.
Und weiter …
Rat und Verwaltung können im Übrigen momentan auch nicht davon ausgehen, dass die Gesetzeslage in der derzeitigen Fassung bestehen bleibt und alle Grundstückseigentümer in den nächsten Jahren ihre Abwasserkanäle auf Dichtigkeit zu überprüfen haben. Im Landtag wird derzeit intensiv über die von CDU und FDP in der letzten Legislaturperiode verabschiedete Novelle des Landesabwassergesetzes diskutiert. Danach soll die generelle Pflicht zur Überprüfung der Dichtigkeit der Wasserleitungen möglicherweise sogar entfallen.
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